Förderprogramm „Kleinprojekte 2025“


Seit 2020 fördern das Land NRW und der Bund regionale Kleinprojekte, die in LEADER-Regionen umgesetzt werden können. 

Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände sowie die LEADER-Kommunen erhalten durch die Kleinprojekte-Förderung auch für kleinere Ideen zur Verbesserung ihrer Heimat unbürokratisch finanzielle Unterstützung. Ziel ist es, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Projekte sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen. Daher ist es Bedingung, dass sie der Öffentlichkeit zugänglich sind oder ihr einen spürbaren Nutzen bieten. 

Gefördert werden können z.B.:

  • Infrastrukturmaßnahmen, wie z.B. Bänke, Hinweistafeln, Ausstattungen für Spiel- oder Mehrgenerationenplätze
  • Workshops oder Printmedien
  • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, zu Belangen des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes.

Der Förderaufruf beginnt dieses Jahr am 17. März 2025 und endet am 28. April 2025.

Hinweis: Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung des Bundes und des Landes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.


Die Rahmenbedingungen des Förderprogramms „Kleinprojekte“

Die tatsächlichen Projektgesamtkosten sollen mindestens 1.200 € betragen und 20.000 € nicht überschreiten. Gefördert werden Kosten nach der Wirksamkeit des Projektes, und zwar:

  • bis zu einer Fördergrenze bei regional wirkenden Projekten von 20.000 € mit einer
    Förderquote von max. 80 % = max. 16.000 € Förderung,
  • bis zu einer Fördergrenze für lokal am Ort wirkende Projekte von 10.000 € mit einer
    Förderquote von i.d.R. 70 % = max. 7.000 € Förderung,
  • bis zu einer Fördergrenze für Projekte, die im weiteren Umfeld des Antragstellenden wirken von 5.000 € und einer Förderquote von i.d.R. 70 % = max. 3.500 € Förderung.

Alle wichtigen Informationen zum Förderprogramm finden Sie im Factsheet im Downloadbereich. Eine frühzeitige Abstimmung der Projektidee mit dem Regionalmanagement wird empfohlen.


Besonderheit: Geförderte Projekte müssen einen öffentlichen Mehrwert aufweisen. Dies bedeutet:

  • Uneingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit oder Nutzung
  • Signifikanter öffentlicher Nutzen, der das Eigeninteresse der/s Antragsteller:in überwiegt


Welche Projekte sind ausgeschlossen? Nicht förderfähig sind:

  • Maßnahmen zum reinen Eigennutz des Antragstellenden sowie Maßnahmen, die ausschließlich der Erfüllung der originären Betätigung des Antragstellenden dienen

  • Maßnahmen mit politischen Interessen oder Anschauungen oder in Trägerschaft von Parteien und politischen Gruppierungen
  • Maßnahmen der Wirtschaftsförderung sowie die Förderung von Unternehmen (mit Ausnahme von gemeinnützigen Unternehmen und mit Ausnahme von Kleinstunternehmen, die zur Grundversorgung in der Region beitragen)
  • Gemeindliche oder hoheitliche Pflichtaufgaben
  • Förderungen von einzelnen energetischen Maßnahmen sowie Energiegewinnungsanlagen und damit zusammenhängende technische Einrichtungen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz geförderten Strom oder Wärme erzeugen
  • Kauf von Tieren
  • Laufende Betriebskosten und/oder Unterhaltung


Einreichung eines Projektkonzeptes
Im Rahmen der Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen: 

  • Projektkonzept (als beschreibbare PDF)
  • Angebot/e
  • ggfs. Einverständniserklärung Grundstückseigentümer
  • ggfs. Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • optional: Lageplan
  • optional: Fotos

Bei Fragen zum Programm oder zur Abwicklung kontaktieren Sie Thomas Rudde unter dieser E-Mailadresse regionalmanagement@berkel-schlinge.de oder auch gern telefonisch unter folgender Nummer: 02561 917169-8.


Alle Dokumente für die Antragstellung finden Sie hier.