Kleinprojekte in der Region berkel schlinge werden mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) gefördert.

Förderprogramm „Kleinprojekte 2026“

Seit 2020 fördern das Land NRW und der Bund regionale Kleinprojekte, die in LEADER-Regionen umgesetzt werden können. 

Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände sowie die LEADER-Kommunen erhalten durch die Kleinprojekte-Förderung auch für kleinere Ideen zur Verbesserung ihrer Heimat unbürokratisch finanzielle Unterstützung. Ziel ist es, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Projekte sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen. Daher ist es Bedingung, dass sie der Öffentlichkeit zugänglich sind oder ihr einen spürbaren Nutzen bieten. Die Region legt großen Wert auf Teilhabe und Barrierefreiheit. Bitte planen Sie Ihr Kleinprojekt so, dass möglichst alle Menschen gleichberechtigt daran teilhaben können.

Gefördert werden können z.B.:

  • Infrastrukturmaßnahmen, wie z.B. Bänke, Hinweistafeln, Ausstattungen für Spiel- oder Mehrgenerationenplätze

  • Workshops oder Printmedien

  • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, zu Belangen des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes.

Der Förderaufruf beginnt dieses Jahr Anfang März 2026 und endet am 16. April 2026.
Neu ist in diesem Jahr, dass Anträge ausschließlich im digitalen Antragsprozess gestellt werden können.

Hinweis: Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung des Bundes und des Landes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Die Rahmenbedingungen des Förderprogramms „Kleinprojekte 2026“

Die tatsächlichen Projektgesamtkosten sollen mindestens 1.200 € betragen und dürfen 20.000 € nicht überschreiten. Gefördert werden Kosten nach der Wirksamkeit des Projektes, und zwar:

  • bis zu einer Fördergrenze bei regional wirkenden Projekten von 20.000 € mit einer
    Förderquote von max. 80 % = max. 16.000 € Förderung,

  • bis zu einer Fördergrenze für lokal am Ort wirkende Projekte von 10.000 € mit einer
    Förderquote von i.d.R. 70 % = max. 7.000 € Förderung,

Voraussetzung! Geförderte Projekte müssen einen öffentlichen Mehrwert aufweisen. Dies bedeutet entweder:

  • Uneingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit oder Nutzung

  • Signifikanter öffentlicher Nutzen, der das Eigeninteresse der/s Antragsteller:in überwiegt

Alle wichtigen Informationen zum Förderprogramm finden Sie im Factsheet im Downloadbereich. Die Region legt großen Wert auf Teilhabe und Barrierefreiheit. Bitte planen Sie Ihr Kleinprojekt so, dass möglichst alle Menschen gleichberechtigt daran teilhaben können. Tipps zu Teilhabe und den Abbau von Barrieren finden Sie hier: Hinweise für Teilhabe und den Abbau von Barrieren
Eine frühzeitige und vorherige Abstimmung der Projektidee mit dem Regionalmanagement wird empfohlen.

Welche Projekte sind ausgeschlossen? Nicht förderfähig sind:

  • Maßnahmen zum reinen Eigennutz des Antragstellenden sowie Maßnahmen, die ausschließlich der Erfüllung der originären Betätigung des Antragstellenden dienen

  • Maßnahmen mit politischen Interessen oder Anschauungen oder in Trägerschaft von Parteien und politischen Gruppierungen

  • Maßnahmen der Wirtschaftsförderung sowie die Förderung von Unternehmen (mit Ausnahme von gemeinnützigen Unternehmen und mit Ausnahme von Kleinstunternehmen, die zur Grundversorgung in der Region beitragen)

  • Gemeindliche oder hoheitliche Pflichtaufgaben

  • Förderungen von einzelnen energetischen Maßnahmen sowie Energiegewinnungsanlagen und damit zusammenhängende technische Einrichtungen, die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz oder Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz geförderten Strom oder Wärme erzeugen

  • Kauf von Tieren

  • Laufende Betriebskosten und/oder Unterhaltung


Einreichung eines Projektkonzeptes
Eine Antragstellung kann ausschließlich im Rahmen des digitalen Antragsprozesses erfolgen.
Mit diesem Link gelangen Sie zur Antragstellung: Kleinprojekte 2026 berkel schlinge


Der digitale Antragsprozess sieht vor, dass alle zur Antragstellung benötigte Unterlagen hochgeladen werden. Das sind u. a.:

  • Angebot/e

  • ggfs. Einverständniserklärung Grundstückseigentümer

  • ggfs. Nachweis der Gemeinnützigkeit

  • optional: Lageplan

  • optional: Fotos

Der Antragsprozess kann jederzeit unterbrochen, zwischengespeichert und später wieder aufgenommen werden. Nur vollständige Anträge können am Ende des Prozesses abgeschickt werden. Die antragstellende Person erhält im Anschluss eine Bestätigungs-E-Mail.

Bitte beachten Sie, dass nur vollständig bis zum 16.04.2026 übermittelte Anträge Berücksichtigung finden können. Achten Sie daher auf den Erhalt der Bestätigungs-E-Mail!

Bei Fragen zum Programm oder zum digitalen Antragsprozess kontaktieren Sie Thomas Rudde unter dieser E-Mailadresse regionalmanagement@berkel-schlinge.de oder auch gern telefonisch unter folgender Nummer: 02561 917169-8.

Musterdokumente für die Antragstellung finden Sie hier.