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Erhardstraße 3
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+49 (0)2561 9 17 169-0
regionalmanagement@berkel-schlinge.de
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Förderprogramm „Kleinprojekte 2026“

Digitaler Mittelabruf

Über das Mittelabruf-Portal können Sie die Auszahlung Ihrer Fördermittel einfach online beantragen. Die Förderung wird nach dem Erstattungsprinzip ausgezahlt: Bereits entstandene und bezahlte Kosten können Sie über das Portal zur Erstattung einreichen. Auch Teilabrufe sind möglich. Die jeweiligen Stichtage entnehmen Sie bitte Ihrem Weiterleitungsvertrag. Das Portal ist bis zum 30.11.2026 freigeschaltet (das Projekt muss bis spätestens zu diesem Datum abgeschlossen sein).

So funktioniert’s:

Für den Mittelabruf benötigen Sie immer die Belegliste, Rechnung(en) und Zahlungsnachweis(e), außerdem beim letzten Auszahlungsantrag mindestens drei Fotos. Je nach Projekt sind noch weitere Unterlagen erforderlich. Vor dem Ausfüllen und Hochladen der Unterlagen empfehlen wir Ihnen, die „Checkliste für Mittelabrufe“ zu lesen, die Sie bereits mit dem Weiterleitungsvertrag erhalten haben.

Sie können die Bearbeitung Ihres Mittelabrufs jederzeit speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen und Bereitstellung der Mittel durch die Bezirksregierung werden die Fördermittel an Sie weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang einige Wochen in Anspruch nehmen kann.

Bei Fragen unterstützt Ihr Regionalmanagement Sie gerne.

Zum Mittelabruf-Portal

Alle Infos zur Förderung

Seit 2020 fördern das Land NRW und der Bund regionale Kleinprojekte, die in LEADER-Regionen umgesetzt werden können. 

Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände sowie die LEADER-Kommunen erhalten durch die Kleinprojekte-Förderung auch für kleinere Ideen zur Verbesserung ihrer Heimat unbürokratisch finanzielle Unterstützung. Ziel ist es, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Projekte sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen. Daher ist es Bedingung, dass sie der Öffentlichkeit zugänglich sind oder ihr einen spürbaren Nutzen bieten. Die Region legt großen Wert auf Teilhabe und Barrierefreiheit. Bitte planen Sie Ihr Kleinprojekt so, dass möglichst alle Menschen gleichberechtigt daran teilhaben können.

Gefördert werden können z.B.:

  • Infrastrukturmaßnahmen, wie z.B. Bänke, Hinweistafeln, Ausstattungen für Spiel- oder Mehrgenerationenplätze

  • Workshops oder Printmedien

  • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, zu Belangen des Natur-, Umwelt- und Klimaschutzes.

Der Förderaufruf beginnt dieses Jahr Anfang März 2026 und endete am 16. April 2026.
Neu ist in diesem Jahr, dass Anträge ausschließlich im digitalen Antragsprozess gestellt werden können.

Hinweis: Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung des Bundes und des Landes. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

Kleinprojekte in der Region berkel schlinge werden mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) gefördert.