Förderprogramm „Kleinprojekte 2024“


Seit 2020 fördern das Land NRW und der Bund regionale Kleinprojekte, die in LEADER-Regionen umgesetzt werden können. 

Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Verbände, Unternehmen sowie die LEADER-Kommunen erhalten durch die Kleinprojekte-Förderung auch für kleinere Ideen zur Verbesserung ihrer Heimat unbürokratisch finanzielle Unterstützung. Ziel ist es, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. Die Projekte sollen zu einer positiven Entwicklung der Agrarstruktur, zur Verbesserung der Infrastruktur ländlicher Gebiete und zu einer nachhaltigen Stärkung der Wirtschaftskraft beitragen.

Das können z.B. Infrastrukturmaßnahmen, wie z.B. Bänke, Hinweistafeln, Ausstattungen für Spiel- oder Mehrgenerationenplätze, sein. Aber auch Workshops oder Printmedien sind förderfähig.


Die Förderaufrufe für das Kalenderjahr 2024 sind geschlossen. Es sind aktuell keine Bewerbungen um eine Kleinprojekteförderung möglich.


Umgesetzte Projektideen aus Vorjahren finden Sie hier:

Kleinprojekte 2023         Kleinprojekte 2022        Kleinprojekte 2021       Kleinprojekte 2020  


Die Rahmenbedingungen des Förderprogramms „Kleinprojekte“

Die tatsächlichen Projektgesamtkosten sollen mindestens 1.200 € betragen und 20.000 € nicht überschreiten. Gefördert werden Kosten nach der Wirksamkeit des Projektes, und zwar:

  • bis zu einer Fördergrenze bei regional wirkenden Projekten von 20.000 € mit einer
    Förderquote von max. 80 % = max. 16.000 € Förderung,
  • bis zu einer Fördergrenze für lokal am Ort wirkende Projekte von 10.000 € mit einer
    Förderquote von i.d.R. 70 % = 7.000 € Förderung,
  • bis zu einer Fördergrenze für Projekte, die im Umfeld des Antragstellenden wirken
    von 5.000 €
    und einer Förderquote von i.d.R. 70 % = 3.500 € Förderung.

Alle wichtigen Informationen zum Förderprogramm finden Sie im Factsheet im Downloadbereich. Eine frühzeitige Abstimmung der Projektidee mit dem Regionalmanagement wird empfohlen.


Einreichung eines Projektkonzeptes
Im Rahmen der Antragstellung sind folgende Unterlagen einzureichen: 

  • Projektkonzept (als beschreibbare PDF)
  • Angebot/e
  • ggfs. Einverständniserklärung Grundstückseigentümer
  • ggfs. Nachweis der Gemeinnützigkeit
  • optional: Lageplan
  • optional: Fotos

Bei Fragen zum Programm oder zur Abwicklung kontaktieren Sie Thomas Rudde unter dieser E-Mailadresse regionalmanagement@berkel-schlinge.de oder auch gern telefonisch unter folgender Nummer: 02561 917169-8.